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Fragen und Antworten zum Vertragsabschluss
Vertragsabschluss
Muss ich den Vertrag ausdrucken und zweifach unterschrieben an die BAHN-BKK übersenden?
Sie können sich selbstverständlich zunächst alle Vertragsunterlagen ausdrucken oder auf ihrem PC speichern. Für den Vertragsschluss selbst füllen Sie zunächst das elektronische Formular im Internet vollständig aus. Anschließend drucken Sie bitte ein Exemplar für die BAHN-BKK und gegebenenfalls ein Belegexemplar für sich selbst aus. Die Übertragung läuft automatisch, wenn Sie auf "Abschicken" drücken.
Zusätzlich senden Sie bitte das ausgedruckte Formular und die Anlage 1 zum Vertrag unterschrieben an die BAHN-BKK zurück. Bitte beachten Sie, dass ein Versand per Fax oder per Mail nicht ausreicht.
Kommt der Vertrag erst durch eine Annahme oder schriftliche Bestätigung der BAHN-BKK zustande?
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die beiden Unterlagen (Formular im Internet und Anlage 1 zum Vertrag) vollständig ausgefüllt und unterschrieben erhalten haben.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine erstmalige Zulassung bei der BAHN-BKK beantragt wird. In dieser Situation können Leistungen aus diesem Vertrag erst erbracht werden, wenn die BAHN-BKK positiv über die beantragte Zulassung entschieden hat.
Wem bietet die BAHN-BKK den Vertragsabschluss an?
Grundsätzlich steht der Vertrag allen Leistungserbringern (Apotheken, Sanitätshäuser, etc.) offen, die eine qualitäts- und kundengerechte Versorgung sicherstellen können. Die BAHN-BKK hat die Zahl der Vertragspartner auch nicht begrenzt, damit eine wohnortnahe Versorgung ihrer Kunden gewährleistet ist.
Können auch Verbände Vertragspartner werden?
Das Angebot ist grundsätzlich an die einzelnen Leistungserbringer gerichtet. Dies schließt aber nicht aus, dass auch Verbände Vertragspartner werden können. Es ist aber eine Entscheidung der Leistungserbringer und ihrer Verbände, wer Vertragspartner werden soll.
Die BAHN-BKK ist davon überzeugt, mit diesem Vertrag ein hohes Versorgungsniveau zu fairen Konditionen anzubieten.
