Navigation überspringen (Zugangstaste 1)
Metanavigation:

|||
|||  Anmelden
|||  Newsletter
Unternavigation zu "§ 1 der Satzung der BAHN-BKK Pflegekasse":
Zu den Inhalten (Zugangstaste 3)
 Servicenummer
0800 22 46 255
0800 BAHN-BKK
aktualisiert am: 25.01.2012

Anfang Inhaltsbereich:

Teil 1 Verfassung


§ 1 Name, Rechtstellung, Sitz und Bereich der BAHN-BKK Pflegekasse


I. Die Pflegekasse bei der BAHN-BKK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und führt den Namen BAHN-BKK Pflegekasse.

Sie ist seit dem 01.01.1996 gemeinsamer Rechtsnachfolger der am 01.06.1994 kraft Gesetzes errichteten Bundesbahn-Betriebskrankenkasse Pflegekasse und Reichsbahn-Betriebskrankenkasse Pflegekasse.

Die BAHN-BKK Pflegekasse hat ihren Sitz in Frankfurt (Main). Die Betreuung und Beratung der Versicherten bzw. Kunden erfolgt durch die Regionalgeschäftsstellen.

II. Der Bereich der BAHN-BKK Pflegekasse erstreckt sich auf den in § 1 Abs. II. und III. der Satzung der BAHN-BKK genannten Bereich.