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Teil 1 Verfassung
§ 1 Name, Rechtstellung, Sitz und Bereich der BAHN-BKK Pflegekasse
I. Die Pflegekasse bei der BAHN-BKK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und führt den Namen BAHN-BKK Pflegekasse.
Sie ist seit dem 01.01.1996 gemeinsamer Rechtsnachfolger der am 01.06.1994 kraft Gesetzes errichteten Bundesbahn-Betriebskrankenkasse Pflegekasse und Reichsbahn-Betriebskrankenkasse Pflegekasse.
Die BAHN-BKK Pflegekasse hat ihren Sitz in Frankfurt (Main). Die Betreuung und Beratung der Versicherten bzw. Kunden erfolgt durch die Regionalgeschäftsstellen.
II. Der Bereich der BAHN-BKK Pflegekasse erstreckt sich auf den in § 1 Abs. II. und III. der Satzung der BAHN-BKK genannten Bereich.
