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Teil 2 Verwaltung
§ 5 Durchführung der Verwaltung
Die laufende Verwaltung erfolgt in den Geschäftsbereichen der Vorstandsmitglieder sowie durch die Regionalgeschäftsstellen.
Die laufende Verwaltung erfolgt in den Geschäftsbereichen der Vorstandsmitglieder sowie durch die Regionalgeschäftsstellen.