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Teil 2 Verwaltung
§ 6 Widerspruchsstelle
I. Die Widerspruchsstelle der BAHN-BKK Pflegekasse ist die Widerspruchsstelle der BAHN-BKK und nimmt die Aufgaben nach § 85 Abs. 2 SGG - Erlass von Widerspruchsbescheiden - wahr.
II. Es gelten die die Widerspruchsstelle der BAHN-BKK betreffenden Satzungsbestimmungen aus § 6 der Satzung der BAHN-BKK sinngemäß.
