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0800 BAHN-BKK
aktualisiert am: 25.01.2012

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Fragen und Antworten zur Leistungserbringung


Leistungserbringung nach Durchführung der Ausschreibung


Wie lange kann die ärztliche Verordnung vom Leistungserbringer angenommen werden?
Die ärztliche Verordnung verliert laut Vertrag grundsätzlich ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach ihrer Ausstellung vom Leistungserbringer angenommen wird.

Allerdings gelten nach dem Vertrag die Hilfsmittelrichtlinien ohne Einschränkungen. Da die derzeit gültige Fassung (Stand: 07. Februar 2009) insoweit eine Frist von 28 Tagen vorsieht, kommt diese Frist auch hier zur Anwendung.

Legt die BAHN-BKK das Verfahren zur Übertragen von Kostenvoranschlägen in einem papierlosen Verfahren fest?
Die BAHN-BKK kann die Art und Weise der papierlosen Übertragung festlegen. Damit das papierlose Verfahren in der Praxis zum gewünschten Erfolg führt, soll es im Einvernehmen mit den Leistungserbringern eingeführt werden.

Ist die Versorgung des Versicherten mit Hilfsmitteln in jedem Fall ohne Verzögerung am Tage der Auftragserteilung/Genehmigung/Übergabe der ärztlichen Verordnung vorzunehmen?
Grundsätzlich ist die Hilfsmittelversorgung taggleich vorzunehmen.
Jedoch gilt für Hilfsmittel, die nicht dem Zweck dienen, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden, die Auslieferung/Übergabe mit dem Einleiten des erforderlichen Auftrages als bewirkt.

In welcher Art und Weise bestätigt der Versicherte den Erhalt des Hilfsmittels?
Der Versicherte hat grundsätzlich auf der Rückseite der ärztlichen Verordnung den Erhalt des Hilfsmittels in dem dafür vorgesehenen Feld zu quittieren.
Da sich in der Praxis allerdings auch andere Quittierungsmöglichkeiten (z.B. elektronische Empfangsbestätigungen bei Zustelldiensten) etabliert haben, werden auch diese akzeptiert.

Welche fachlichen Qualifikationen und Fortbildungen müssen die Mitarbeiter für den Bereich der Pauschalversorgungen besitzen?
Die Versorgung ist durch staatlich anerkannte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/-innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und herstellerbezogenen Fortbildungen sicherzustellen.

Sofern für die Versorgung im Einzelfall examinierte Altenpfleger/-innen eingesetzt werden, die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen und Medizinprodukteberater/-innen sind, ist dies unbedenklich. Allerdings soll diese Verfahrensweise nicht die Regel darstellen.

Können auch andere Leistungserbringer zukünftig die Kunden der BAHN-BKK mit den Hilfsmitteln aus diesem Vertrag versorgen?
Die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK erfolgt ausschließlich über die Vertragspartner der BAHN-BKK. Selbstverständlich wird hier § 126 Absatz 2 SGB V berücksichtigt.

Wie werden die Versorgungsfälle an die Vertragspartner verteilt?
Die BAHN-BKK räumt ihren Versicherten grundsätzlich das freie Wahlrecht zwischen allen ihren Vertragspartnern ein, so wie das Gesetz es zulässt. Selbstverständlich wird die BAHN-BKK ihren Kunden Informationen über ihre Vertragspartner in der erforderlichen Weise zur Verfügung stellen. Erkundigen sich Versicherte direkt nach Versorgungsmöglichkeiten, wird die BAHN-BKK den Versicherten sämtliche wohnortnahen Vertragspartner benennen.

Bitte beachten Sie: Es ist daher wichtig, dass Sie in dem elektronischen Formular alle Angaben vollständig und aktuell vornehmen und alle Niederlassungen und Geschäftsstellen angeben.

Müssen die Vertragspartner sämtliche durch den Vertrag abgedeckten Hilfsmittel liefern können?
Unsere Vertragspartner müssen ihr Hilfsmittelportfolio nicht anpassen. Wer bestimmte Hilfsmittel bisher nicht abgegeben hat, muss dies auch zukünftig nicht tun. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall der Pauschalversorgungen. Wird hier in der Teilnahmeerklärung die Abgabe zugesagt, muss der Vertragspartner diesen Leistungskomplex auch vollständig anbieten.

Dürfen Blutzuckerteststreifen zukünftig noch ohne diesen Vertrag an die Versicherten angegeben werden?
Blutzuckerteststreifen können zukünftig nur noch auf der Grundlage dieses Vertrages an die Versicherten der BAHN-BKK abgegeben werden, sofern nicht anderweitige, unmittelbare Verträge zwischen der BAHN-BKK und dem Leistungserbringer geschlossen wurden oder werden.

Welcher Abrechnungscode und welches Tarifkennzeichen sind bei der Abrechnung nach § 302 SGB V zu verwenden?
Verwenden Sie den Abrechnungscode 19 00 und das Tarifkennzeichen 700.