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22.11.2011
Meldeverfahren zum Sozialausgleich 2012
Für das Jahr 2012 ist der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ wie schon für das Jahr 2011 mit „0 Euro“ festgelegt worden. Es findet 2012 also kein Sozialausgleich statt und auch das Meldeverfahren für Zwecke der Durchführung des Sozialausgleichs wird im Jahr 2012 ausgesetzt.
Unabhängig davon sind ab 1. Januar 2012 die monatlichen Meldungen der Arbeitgeber nach § 28a Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit Abs. 4a SGB IV (GKV-Monatsmeldung) für Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung vorzunehmen.
Diese werden von den Krankenkassen zwingend benötigt, um die Anwendung der Gleitzonenregelung und des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen bei Mehrfachbeschäftigung festzustellen.
Die GKV-Monatsmeldung wird mit dem neuen Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV) erzeugt. Sie ist auch dann abzugeben, wenn eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nicht besteht. Solange eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt, ist diese GKV-Monatsmeldung jeden Monat zu übermitteln. Die Schlüsselzahlen für die Abgabegründe wurden um die „58“ für die GKV-Monatsmeldung erweitert.
Auch die Personengruppenschlüssel wurden erweitert. Vier neue Bezeichnungen sind eingeführt worden, mit denen verschiedene Merkmale bei Auszubildenden bezeichnet werden müssen, weil sie von der Zahlung des Zusatzbeitrags befreit sind.
