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Datenschutz und Datensicherheit bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)


Die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind für die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) von sehr großer Bedeutung. Nur wenn diese beiden Aspekte sichergestellt sind, werden sich die Versicherten von dem großen Nutzen, den die elektronische Gesundheitskarte bietet, überzeugen lassen.

Um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber in § 291a SGB V zahlreiche Regelungen getroffen, die diesem Sicherheitsaspekt gerecht werden sollen. Die Datenverarbeitung mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte beschränkt sich auf das zur Versorgung Erforderliche.

Für die Konzeption der Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, die Zulassung von Komponenten und den Betrieb wurde die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH gegründet, deren Gesellschafter die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger im deutschen Gesundheitswesen sind, und die diese Regelungen umsetzen soll. Dort arbeiten zahlreiche IT-Experten und Anwendungsspezialisten.

Bei der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte sind zudem u. a. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stark eingebunden.

Durch die Zertifizierungsverfahren und die dafür notwendige Sicherheitsüberprüfung für die Herstellung und den Betrieb von Komponenten und Diensten gewährleistet die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, dass die sensiblen Informationen von Versicherten vor unbefugtem Zugriff sicher sind. Komponenten wie die Gesundheitskarten und Kartenterminals müssen aufwändige Testverfahren bestehen, um eine Zulassung des BSI zu erhalten.