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aktualisiert am: 23.07.2010

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Arbeitsplatz Europa - Checkliste für Arbeitgeber


Büroalltag

Die BAHN-BKK bietet Unternehmen vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung und in Zeiten des europäischen Zusammenwachsens einen umfassenden Service zum Krankenversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter. Denn auch europaweit ist die BAHN-BKK Ihre Partnerin.

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, an der Sie sich orientieren können, wenn Sie Mitarbeiter zur Beschäftigung ins Ausland entsenden wollen.


Entsendung
Ob für Ihren Mitarbeiter während seines beruflichen Aufenthalts im europäischen Ausland weiter Krankenversicherungsschutz bei der BAHN-BKK besteht, hängt davon ab, ob die Dauer seiner Beschäftigung dort von vorneherein befristet ist und ob das Arbeitsverhältnis im Inland weiter bestehen bleibt. Es müssen also die Kriterien einer Entsendung erfüllt sein.

Entsendevertrag
Zunächst muss der Arbeitgeber für den entsprechenden Mitarbeiter einen Entsendevertrag abschließen, in dem die Details für den berufsbedingten Aufenthalt festgehalten werden.

Tätigkeitsland
Ebenfalls bedeutend für den Umfang des Krankenversicherungsschutzes ist es, ob Sie einen Mitarbeiter in ein Land mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen entsenden. Einheitliche Regelungen bestehen dabei innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Staaten sowie Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein). Weitere europäische Länder, mit denen Sozialversicherungs- abkommen bestehen, sind Bosnien, Mazedonien, Kroatien, Slowenien, Schweiz, Jugoslawien, Türkei, Polen und Ungarn. Die BAHN-BKK erläutert Ihnen die Bestimmungen für das Land, in dem der Arbeitnehmer tätig werden soll.

Leistungsanspruch des Arbeitnehmers
Ihr Mitarbeiter hat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen einen Anspruch auf die ihm von der BAHN-BKK zustehenden Leistungen. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen macht der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Leistungen hingegen dem Arbeitgeber gegenüber geltend. Dieser kann dann mit der BAHN-BKK abrechnen.

Angehörige
Familienversicherte Angehörige, die den Arbeitnehmer ins Ausland begleiten oder ihn dort besuchen, genießen dort den gleichen Versicherungsschutz der BAHN-BKK wie er selbst.

Kostenerstattung
In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen erstattet die BAHN-BKK dem Arbeitgeber die für den Mitarbeiter verauslagten Kosten bis zu der Höhe, in der sie ihr in Deutschland entstanden wären. In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und solchen mit Sozialversicherungsabkommen benötigt der Arbeitnehmer Anspruchsbescheinigungen, die er von der BAHN-BKK bekommt. Diese können gegen Krankenscheine eingetauscht werden, die BAHN-BKK rechnet dann mit dem entsprechenden Leistungserbringer ab.

Zusatzversicherung
Wenn Sie Mitarbeiter im Ausland gegen weitere Risiken absichern wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Ende der Versicherungspflicht
Sobald der Mitarbeiter im Ausland in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintritt, endet seine Versicherungspflicht bei der BAHN-BKK. Sie haben die Möglichkeit, privaten Versicherungsschutz für ihn und seine Familie abzuschließen.

Anwartschaftsversicherung
Die BAHN-BKK bietet die Möglichkeit einer kostengünstigen Anwartschaftsversicherung, die dem Arbeitnehmer einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz nach seiner Rückkehr gewährt.

Auslandsschutzimpfung
Die BAHN-BKK übernimmt bei berufsbedingten Aufenthalten im Ausland die Kosten für notwendige zusätzliche Impfungen für den Arbeitnehmer, soweit nicht der Arbeitgeber dazu bereits verpflichtet ist.


Sie haben Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.