Anfang Inhaltsbereich:
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Klein- und mittelständige Unternehmen nutzen die Vorteile und senken damit ihre Lohnnebenkosten
Neue Richtlinien bei der Qualifikation von Berufskraftfahrern
Der Gesetzgeber hat ein „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG“ im Jahr 2006 erlassen. Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Deren Ziel ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Das bedeutet konkret für die Unternehmen des Verkehrsmarktes:
Alle Berufskraftfahrer sind verpflichtet ab dem Jahr 2008 an Qualifizierungen gemäß der EU-Berufskraftfahrer-Ausbildungsrichtlinie teilzunehmen. In einem Zeitraum von 5 Jahren haben sie jährlich 7 Unterrichtseinheiten nachzuweisen.
Das Ausbildungsvolumen beträgt insgesamt 35 Unterrichtseinheiten.
Das exklusive Angebot der BAHN-BKK für Unternehmen!
Die BAHN-BKK bietet dieses Weiterbildungsmodul als Multiplikatorenschulung an. Fahrlehrer erhalten die entsprechende Fortbildung, um das Modul „Gesundheitsschäden vorbeugen“ unterrichten zu können. Die Schulung erfolgt durch Experten der BAHN-BKK in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Ergonomie, Stress und Sucht.
Spezielle Voraussetzungen des Unternehmens werden in einem persönlichen Gespräch erörtert. Im Anschluss erarbeitet die BAHN-BKK ein individuelles Konzept.
