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Mutterschaft und Elternzeit
Gut abgesichert - auch in "anderen Umständen"
Die BAHN-BKK übernimmt viele Leistungen im Rahmen einer Schwangerschaft. Lesen Sie hier mehr zu diesen Leistungen.
Die ersten Jahre Ihres Kindes
Kindergeld
Arbeitnehmer erhalten das Kindergeld grundsätzlich von der Familienkasse beim Arbeitsamt. Gleiches gilt für Empfänger von Sozialleistungen sowie für alle sonstigen Personen, die keine Arbeitnehmer sind (z.B. Selbstständige).
Elternzeit
Ihr Anspruch: Sind Mutter und Vater erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann haben sie Anspruch auf Elternzeit.
Ihr Antrag: Soll die Elternzeit unmittelbar an die Mutterschutzfrist anschließen, muss Ihr Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Soll sie erst später beginnen, beträgt die Frist acht Wochen vor dem Start. Gleichzeit müssen Sie erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese Angaben sind verbindlich. Falls Sie im Nachhinein die Elternzeit verlängern oder verkürzen wollen, kann das in der Regel nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers geschehen.
Ihre soziale Sicherheit: Während der Elternzeit bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Sie haben also das Recht, an Ihren alten bzw. an einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Wenn Sie vor der Elternzeit über Ihren Ehepartner bei der BAHN-BKK familienversichert waren, ändert sich für Sie überhaupt nichts. Ihr Kind können Sie ganz einfach per Antrag ebenfalls über die Familienversicherung mitabsichern.
Für Beschäftigte, die pflichtversichert sind, bleibt die BAHN-BKK-Mitgliedschaft während der Elternzeit ebenfalls bestehen - und zwar in der Regel beitragsfrei.
Teilzeitarbeit: Eltern in der Elternzeit dürfen bei ihrem bisherigen Arbeitgeber bis zu 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten. Auf die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch.
