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aktualisiert am: 03.09.2010

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Ihr Anspruch auf Elterngeld

Mutter mit 2 Kindern am Waschbecken

Anspruch auf Elterngeld hat derjenige, der das Kind zu Hause betreut und erzieht, also Mutter oder Vater. Elterngeldempfänger dürfen in dieser Zeit keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Höhe des Elterngelds
Das Elterngeld beträgt 67% des Nettoeinkommens und höchstens 1800. Es richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elterngeldempfängers während der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Ist das Nettoeinkommen geringer als 1000 wird der Prozentsatz in Etappen angehoben.

Der Bezug des Elterngelds beginnt mit dem Tag der Geburt und endet mit Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes. Ein Elternteil kann den Bezug allerdings nur 12 Monate in Anspruch nehmen. Das Elterngeld kann auch zur Hälfte gezahlt werden, so dass sich der Bezugszeitraum verdoppelt.

Ihr Antrag: Ihren Antrag auf Erziehungs- oder Elterngeld reichen Sie bei der für Sie zuständigen Erziehungs- oder Elterngeldstelle schriftlich ein. Diese Stellen sind je nach Bundesland in der Regel den Jugendämtern oder Versorgungsämtern zugeordnet.