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Selbsthilfeförderung der BAHN-BKK
Die BAHN-BKK unterstützt die Selbsthilfearbeit. Selbsthilfegruppen haben die Möglichkeit, sowohl Pauschal- als auch Projektförderung zu beantragen.
Pauschalförderung
Über die Pauschalförderung kann Ihre Selbsthilfegruppe die laufenden Kosten decken, wie z.B. Raummiete oder Büroaufwendungen.
Die Pauschalförderung wurde seit Anfang 2008 neu organisiert. Diese Förderung erhalten Sie jetzt über zentrale Vergabestellen, denen die BAHN-BKK Gelder für die Pauschalförderung zur Verfügung stellt. Jedem Bundesland ist eine eigene Vergabestelle zugeordnet. Die Anschriften der Vergabestellen finden Sie in der folgenden Liste:
Quelle: Nakos
Projektförderung
Die Projektförderung ist für zeitlich begrenzte Aktionen vorgesehen. Gefördert werden können Aktivitäten rund um die Information (z.B. Erfahrungsaustausch), die Aufklärung (z.B. Öffentlichkeitsarbeit), die Beratung und die Qualifizierung (z.B. Honorarkosten).
Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung stellen, bitten wir Sie, dem Antrag einen detaillierten Finanzierungsplan beizufügen.
Die Projektförderung übernimmt die BAHN-BKK nach wie vor selbst. Bitte senden Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:
BAHN-BKK
Netzwerk Gesundheit
Franklinstraße 54
60486 Frankfurt
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres ein. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Generell nicht gefördert werden können Freizeitaktivitäten, Verpflegung und reine Reha-Maßnahmen.
Sollten Sie unsicher beim Ausfüllen des Antrags sein, beraten wir Sie gern persönlich.
