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Urlaub in der Europäischen Union und der Schweiz


Im europäischen Ausland empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

Europäische Gesundheitskarte
In Ihrem Reisegepäck sollte neben einer privaten Auslandskrankenversicherung auf keinen Fall die europäische Gesundheitskarte (EHIC) fehlen. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.

Merkblätter
Was Sie im jeweiligen Land noch beachten sollten, entnehmen Sie dem jeweiligen Merkblatt des Urlaubslandes. Die zur europäischen Gesundheitskarte gehörigen Merkblätter können Sie sich hier direkt ausdrucken oder downloaden:





Wenn die Karte nicht anerkannt wird
Auch die europäische Gesundheitskarte kann nicht garantieren, dass Sie für eine Notfallbehandlung beim Arzt nicht vorab selbst zahlen müssen. In diesem Fall erstattet Ihnen die BAHN-BKK die im Urlaub (also die nicht geplanten Behandlungen) entstandenen Behandlungskosten im EU-Ausland. Und zwar in der Höhe, in der auch der Sozialversicherungsträger des jeweiligen EU-Staates die Kosten übernommen hätte. Eine Besonderheit gibt es für Spanien: Hier erstattet die BAHN-BKK die Kosten, die in Deutschland für die Behandlung übernommen worden wären.

Kosten, die die BAHN-BKK nicht übernimmt, können Sie bei Ihrer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung einreichen. Dazu gehören z.B. auch die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Als Versicherter der BAHN-BKK können Sie die private Auslandskrankenversicherung vor der Reise kostengünstig etwa bei der DEVK abschließen.