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Urlaub außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz


Wenn Sie außerhalb der europäischen Union und außerhalb der Schweiz Urlaub machen, gilt die europäische Gesundheitskarte nicht.

Für einige Länder bietet Ihnen die BAHN-BKK aber einen Berechtigungsschein als Krankenversicherungsschutz. Diesen müssen Sie dann vor Ort bei der jeweiligen Krankenversicherung gegen einen Behandlungsschein eintauschen.
Fordern Sie den Berechtigungsschein für sich und Ihre Familie an. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Melden Sie sich in der eFiliale der BAHN-BKK an, Sie erhalten Ihr persönliches Passwort - sofern Sie es noch nicht haben - einige Tage später und können dann ganz bequem von zu Hause die erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken.
  • Über die kostenfreie Servicenummer 0800 22 46 255 oder
  • den Kontakt per E-Mail
können Sie die Unterlagen bestellen, wir senden diese Ihnen dann gerne per Post zu. Was Sie im einzelnen Urlaubsland beachten sollten und wo Sie die Kontaktstellen für den Umtausch in einen Behandlungsschein finden, entnehmen Sie dem jeweiligen Merkblatt. Die Merkblätter für diese Länder können Sie hier ausdrucken oder downloaden:





Für alle anderen Länder, für die weder die europäische Gesundheitskarte noch ein Berechtigungsschein gilt, empfiehlt Ihnen die BAHN-BKK in jedem Fall die Absicherung durch eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie erhalten diese Zusatzversicherung z.B. bei unserem Kooperationspartner DEVK.