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Krankenversicherungsschutz im Ausland
Zum Jahresende 2005 hat die BAHN-BKK für Ihre Versicherten die europäische Gesundheitskarte (EHIC) eingeführt. Die bisherige Ersatzbescheinigung ("Auslandskrankenschein") aus Papier wird nun durch die Krankenversicherungskarte ersetzt. Diese kombiniert die BAHN-BKK mit der neuen europäischen Gesundheitskarte; sie ist deren Rückseite. Mit nur einer Karte genießen Sie jetzt europaweiten Versicherungsschutz in den Ländern der europäischen Union und der Schweiz.
Der Vorteil der europäischen Gesundheitskarte für die Versicherten der BAHN-BKK besteht darin, dass die Karte direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt wird und nicht - wie bisher - erst bei einer ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein umgetauscht werden muss. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juni 2004 für die EU-Mitgliedsstaaten (derzeit 25) sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Für Länder außerhalb der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es weiterhin einen Auslandsberechtigungsschein. Der Auslandsberechtigungsschein muss im jeweiligen Urlaubsland bei dem dort zuständigen Träger der Sozialversicherung in einen dort gültigen Krankenschein umgetauscht werden. Dadurch übernimmt die BAHN-BKK im Krankheitsfall die Kosten für eine notwendige Behandlung.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Versicherungsschutz im Ausland nur im Rahmen der dort gültigen Bestimmungen besteht, die häufiger ungünstiger als hiesige Regelungen sind. Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland wegen einer Erkrankung darf die BAHN-BKK auch nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht erstatten.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei allen Auslandsreisen eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Die BAHN-BKK empfiehlt Ihnen z.B. gerne eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK.
Übrigens: Auch im europäischen Ausland hilft InfoMedicus und kann Ihnen zum Beispiel deutschsprachige Ärzte vor Ort nennen.
