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Kostenerstattung


Wenn Sie sich im Ausland ärztlich behandeln lassen, kann Ihnen die BAHN-BKK unter bestimmten Voraussetzungen einen Großteil der Kosten erstatten.

Folgendes sollten Sie dabei jedoch beachten:

  • je nach Behandlung muss die Kostenübernahme vorher beantragt und von der BAHN-BKK genehmigt werden
  • die Rechnung sollte in deutscher Sprache ausgestellt sein
  • jede Behandlung muss auf der Rechnung eindeutig erkennbar und einzeln aufgelistet sein
  • vom Rechnungsbetrag werden vor der Erstattung noch die in Deutschland üblichen Zuzahlungen sowie eine Verwaltungskostenpauschale abgezogen.
Bitte bedenken Sie auch, dass durch den Beitritt verschiedener Länder zur EU zum 01.04.2004 (u.a. Polen, Tschechien, Slowakei) die dortigen Preise zum Teil um mehr als 100 Prozent gestiegen sind. Dies gilt auch für Heilmittel wie Massagen, Bäder usw. . Zum Teil übersteigen die Preise dort die deutschen Vertragssätze, so dass Ihr Erstattungsbetrag niedriger ausfallen kann.

Außerdem werden in diesen Ländern zum Teil Heilmittel verabreicht, die in Deutschland nicht als Kassenleistungen gelten und daher auch nicht im Rahmen der Kostenerstattung übernommen werden dürfen.


Kostenerstattung für Behandlung im Ausland
 Verordnung vom ArztGenehmigung durch die BAHN-BKKErstattungabzüglich Verwaltungs- kostenabzüglich gesetzl. Zuzahlungen
ambulante Behandlungkeine

keine

nach deutschen Sätzen, max. Rechnungsbetrag

ja

Praxisgebühr

stationäre Behandlungist nötig, außer im Notfall

ist nötig, außer im Notfall

nach deutschen Sätzen, max. Rechnungsbetrag

ja

10 € Zuzahlung pro Tag für max. 28 Tage

Zahnersatzals Heil- und Kostenplan

ist nötig

nach deutschem Festzuschuss, max. Rechnungsbetrag

ja

Praxisgebühr

Heilmittel (nach deutschem Recht)ist nötig

keine

nach deutschen Sätzen, max. Rechnungsbetrag

ja

Praxisgebühr und
10 € Verordnung und
10% Zuzahlung je Heilmittel

ambulante Vorsorgekur (nach deutschem Recht)ist nötig (Formular Muster 25)

ist nötig

nach deutschen Sätzen, max. Rechnungsbetrag

ja

Zuzahlungen


zusätzliche Absicherung
Unabhängig von dieser Regelung empfehlen wir auch weiterhin den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung – für BAHN-BKK-Versicherte z.B. besonders günstig durch unsere Kooperation mit der DEVK.

Übrigens: Bei einem Auslandsaufenthalt berät Sie InfoMedicus, die Gesundheitshotline der BAHN-BKK, weltweit und kann Ihnen z.B. deutsch- oder englischsprachige Ärzte nennen.