Navigation überspringen (Zugangstaste 1)
Metanavigation:

|||
|||  Anmelden
|||  Newsletter
Zu den Inhalten (Zugangstaste 3)
 Servicenummer
0800 22 46 255
0800 BAHN-BKK
aktualisiert am: 25.01.2012

Anfang Inhaltsbereich:

Psychotherapieformen - Eine Einführung


Nachdenkliches Paar

Viele Menschen mit psychischen Problemen oder Störungen, die eine geeignete Psychotherapie suchen, können mit den Bezeichnungen der verschiedenen Psychotherapieformen wenig anfangen. Sie wissen oft nicht, was sich hinter den Namen verbirgt. Einen kurzen Einblick in die Psychotherapieformen möchten wir Ihnen mit diesem Artikel liefern.

Orientierung im Begriffsdschungel
Unterschied zwischen einer Psychoanalyse und einer Psychotherapie: Psychotherapie ist der Oberbegriff, Psychoanalyse ist die klassische Form der Psychotherapie. In der Psychoanalyse wird versucht, die Ursachen für gegenwärtige Probleme zu identifizieren und einen oft unbewussten inneren Konflikt zu lösen. Diese Therapieart geht bis in die frühesten Kindheitserinnerungen zurück.

Formen der Psychotherapie sind - neben der Psychoanalyse - die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie. Die Gesprächstherapie sowie Paar- und Familientherapien werden zusätzlich zur Therapie bestimmter psychischer Erkrankungen eingesetzt.

Unterschied zwischen Verhaltens- und Gesprächstherapie: In der Verhaltenstherapie wird direkt am Problem gearbeitet. Es wird zunächst analysiert, welche Probleme vorliegen und dann werden Techniken eingeübt, mit denen der Patient seine Probleme in den Griff bekommen kann. Die Gesprächstherapie sieht dagegen nicht das Problem als Therapiegegenstand, sondern betrachtet den Menschen als Ganzes. Ziel der Therapie ist es, dem Patienten zu helfen, sich besser zu verstehen und anzunehmen.

Begriff „Psychodrama“: Beim Psychodrama werden Konflikte und Probleme des Patienten szenisch dargestellt, ähnlich wie im Theater - „Manchmal fällt es leichter, Dinge darzustellen als sie nur zu erzählen.“

Titel „Psychotherapeut“ gesetzlich geschützt
Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung seriöser von unseriösen Therapieangeboten ist der Titel „Psychotherapeut“. Dieser Titel ist gesetzlich geschützt und darf nur von qualifizierten Therapeuten geführt werden. Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz ) sieht vor, dass diesen Titel nur tragen darf, wer eine entsprechende Approbation erworben hat. Zugelassene Psychotherapeuten sind in den Psychotherapeutenkammern der Länder organisiert. Bei den Kammern kann man sich als Patient näher informieren. Die Kammern sind auch Ansprechpartner bei eventuellen Beschwerden und „können auch Sanktionen verhängen“.

Entscheidend für die Wahl eines Psychotherapeuten ist nicht in erster Linie das angewandte Verfahren, sondern ob die „Chemie“ zwischen Behandler und Patienten stimmt. Im Endeffekt muss jeder Patient selbst die Entscheidung treffen, ob er sich in der Therapie wohlfühlt oder nicht. Bei eindeutig unseriösen Angeboten, die man an unhaltbaren Versprechungen und fehlender Qualifikation des Therapeuten erkennen kann, ist jedoch große Vorsicht geboten.