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Einheitlicher Beitragssatz von 13,5 Prozent bei der BAHN-BKK ab dem 1.1. 2001 angestrebt
Erfolgreicher Strukturwandel wird haushaltsrelevant
(jg) Die BAHN-BKK muss ab dem 1. Januar 2001 Kraft Gesetzes bundesweit einen einheitlichen Beitragssatz haben. Dieser soll 13,5 % betragen. Das ist die Tendenz der ersten Haushaltsberatungen für das kommende Jahr. Die BAHN-BKK, die bisher einen allgemeinen Beitragssatz von 13,5 % im Rechtskreis West und 13,9 % im Rechtskreis Ost hat, senkt damit den allgemeinen Beitragssatz um bis zu 0,4 Prozentpunkte.
„Somit werden wir unser Versprechen, daß die BAHN-BKK auch in Zukunft einen stabilen Beitragssatz sicherstellt, einhalten“, so die Vorstandsmitglieder Norbert Heger, Hans-Jörg Gittler und Hanka Knoche. Gerade vor dem Hintergrund steigender Leistungsausgaben, insbesondere bei den Kosten für Arzneimittel und Krankenhausbehandlungen, und zu erwartender Mehrbelastungen durch Nachzahlungen beim Krankengeld und durch die Reform der Erwerbsminderungsrente, ist ein stabiler Beitragssatz nur dank effizienter Strukturen und Arbeitsabläufe sowie durch ein effizientes Kostenmanagement möglich geworden. Gleichzeitig hat die BAHN-BKK im vergangenen Jahr für ihre Kunden die Service- und Leistungsangebote, wie z.B. „InfoMedicus - die Hotline für Patienten“ oder die Satzungsleistungen, deutlich erweitert.
„Der stabile Beitragssatz bestärkt die BAHN-BKK, den tiefgreifenden Wandel von der Verwaltung zu einem modernen Dienstleister unvermindert fortzuführen.“
Presseinformation vom 15. November 2000
