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aktualisiert am: 25.01.2012

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Viele falsche Aussagen zur Praxisgebühr


BAHN-BKK informierte ihre Kunden umfassend und gut


Frankfurt / Main (jg) Die BAHN-BKK hat ihre Kunden umfassend und termingerecht über die Neuregelungen durch die Gesundheitsreform, die seit dem 1. Januar 2004 gelten, informiert. So wurden alle 630.000 Kunden noch im Dezember 2003 durch Mailings, per Internet sowie durch die Kundenzeitschriften über alle Änderungen aufgeklärt; ebenso wurde über die Senkung des Beitragssatzes, die Einführung von Bonusprogrammen, der Vermittlung von Krankenzusatzversicherungen sowie andere Angebote berichtet.

„Bei unseren Kunden kommt es vor allem durch falsche Aussagen von einzelnen Ärzten und Apothekern zu Irritationen“, so Hanka Knoche, Vorstand der BAHN-BKK. Gerade zur Praxisgebühr werden in Arztpraxen über Faltblätter und Plakate verschiedene Behauptungen aufgestellt. So soll die Praxisgebühr angeblich an die Krankenkassen abgeführt werden.

Diese Aussagen sind definitiv falsch. Bei der Praxisgebühr handelt es sich um eine neue Zuzahlung, die von dem Arzt erhoben und mit der ärztlichen Vergütung verrechnet wird. Diese Einnahmen werden nicht an die BAHN-BKK überwiesen. Ebenso wenig verringert sich dadurch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung. Einzig die Finanzierung der Vergütung hat sich somit verändert.

Auch für die Patienten ist eine Zuzahlung – und das ist die Praxisgebühr - entgegen Behauptungen nicht neu. Bereits in den vergangenen Jahren mussten Patienten Zuzahlungen leisten, die an Leistungserbringer zu zahlen waren. So wurden z.B. die Zuzahlungen für Medikamente in den Apotheken, bei Krankenhaus- oder Rehaeinrichtungen jeweils direkt vor Ort gezahlt.


Presseinformation vom 18. Februar 2004