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aktualisiert am: 25.01.2012

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BAHN-BKK unterstützt Musterstreitverfahren


Regelung zu den Widersprüchen zur vollen Beitragspflicht auf Betriebsrenten, Pensionen und Kapitalleistungen aus Direktversicherungen


Frankfurt / Main (jg). Durch die Gesundheitsreform werden seit dem 1. Januar 2004 viele Rentnerinnen und Rentner zusätzlich belastet. So unterliegen Betriebsrenten seit Jahresbeginn dem vollen und nicht mehr halben Beitragssatz. Weiterhin wurde erstmals eine Beitragspflicht für Versorgungsbezüge eingeführt, die als Kapitalleistung vereinbart wurde.

Gegen diese gesetzliche Festlegung legten in den letzten Wochen viele Kunden bei der BAHN-BKK Widerspruch ein. Aufgrund der hohen Anzahl der Widersprüche mit identischem Sachverhalt und der Tatsache, dass es sich um eine gesetzliche Neuerung handelt, hat sich die BAHN-BKK dazu entschlossen, nicht jeden Widerspruch sofort zu behandeln. Vielmehr sollen zunächst nur einige Musterverfahren dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine entsprechende Vereinbarung zur Durchführung von Musterstreitverfahren hat die BAHN-BKK inzwischen mit der Gewerkschaft TRANSNET geschlossen.

Somit ist sichergestellt, dass ein sozialrechtliches Klageverfahren unverzüglich folgt, in dem eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Beitragssatzänderung und ggf. eine Prüfung der Verfassungs-gemäßheit der zugrunde liegenden gesetzlichen Norm erfolgen kann.

Die rechtskräftige Entscheidung der Gerichte wird dann Grundlage der weiteren Entscheidungen der BAHN-BKK sein. Die eingereichten Widersprüche werden vermerkt. Dies bedeutet, dass die meisten Widersprüche bis zum Abschluss der Musterstreitverfahren ruhen. Allerdings müssen die erhöhten Beiträge bis zu einer endgültigen Entscheidung gezahlt werden.

„Das vorgeschlagene Verfahren ist kosten- und zeitsparend und eröffnet den Weg zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der gesetzlichen Änderung“, so Hans-Jörg Gittler, Vorsitzender des Vorstandes der BAHN-BKK. „Wir gehen davon aus, dass die Durchführung der Musterstreitverfahren einige Zeit beanspruchen wird. Über den Gang des Verfahrens werden wir weiter informieren.“


Presseinformation vom 19. Februar 2004