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Versicherung
In diesem pulsprofi compact geht es konkret um die Fragen: Wer ist versicherungspflichtig in der Sozialversicherung und wer ist sozialversicherungsfrei? Welche Kriterien gibt es für die Beurteilung? Gibt es Unterschiede bei den einzelnen Versicherungszweigen? Wir möchten hier die Grundzüge der versicherungspflichtigen Beurteilung von Arbeitnehmern vermitteln und gehen dabei natürlich auch auf die veränderten Regelungen bei der Versicherungsfreiheit Höherverdienender in der Kranken- und Pflegeversicherung ein.
Wenn Sie in einem konkreten Fall Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unser KompetenzCenter Geschäftskunden (0800 833 833 3).
1 Überblick
2 Versicherungszweige
2. 1 Personenkreis
2.1.1 Grundsatz Versicherungspflicht
2.1.2 Grundsatz Versicherungsfreiheit
3 Beschäftigungsverhältnis
3.1 Unselbstständige Beschäftigung
3.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit
3.3 Mitarbeitende Gesellschafter und Organmitglieder
3.4 Mitarbeitende Familienangehörige
3.5 Besondere Personengruppen
3.5.1 Unständig Beschäftigte
3.5.2 Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
3.5.3 Altersteilzeitarbeitnehmer
3.5.4 Vorruhestandsgeldbezieher
4 Arbeitsentgelt
4.1 Höhe
5 Versicherungsfreiheit
5.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
5.1.1 Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
5.1.2 Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (vorausschauende Betrachtung)
5.1.3 Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
5.1.4 Eintritt von Versicherungspflicht
5.2 Geringfügige Beschäftigungen
5.3 Kurzfristige Beschäftigungen
5.4 Schüler
5.5 Studenten
5.5.1 20 Stunden
5.5.2 Zwei Monate
5.5.3 Studium neben Beschäftigung
5.5.4 Praktikanten
5.6 Beamte
5.7 Pensionäre
5.8 Rentner
5.9 55-jährige
5.10 65-jährige
5.11 Hauptberufliche Selbstständige
6 Beginn der Versicherungspflicht
6.1 Arbeitsunfähigkeit
6.2 Arbeitsfreier Tag
6.3 Unbezahlter Urlaub
7 Unterbrechung der Beschäftigung
7.1 Ununterbrochene Entgeltzahlung
7.2 Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung
8 Ende der Versicherungspflicht
9 Krankenkassenzuständigkeit
9.1 Wahlfreiheit
9.2 BAHN-BKK für den Verkehrsmarkt
9.3. Reguläre Kündigung
9.4. Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung
