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Meldungen
Zum Funktionieren der Sozialversicherung sind Meldungen unerlässlich. Schließlich müssen die einzelnen Sozialversicherungsträger wissen, wer gegen Entgelt beschäftigt ist, wann die Beschäftigung endet und wie hoch das Arbeitsentgelt ist. Außerdem geht es in diesem pulsprofi compact konkret vor allem um die Fragen: Wer ist überhaupt am Meldeverfahren beteiligt? Welche Angaben sind zu machen? Aus welchen Gründen sind Meldungen zu erstatten?
Wenn Sie in einem konkreten Fall Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unser KompetenzCenter Geschäftskunden 0800 833 833 3.
1 Überblick
2 Beteiligte Personen und Institutionen
2.1 Arbeitgeber
2.2 Versicherungsträger
3 Grundsätzliche Angaben
3.1 Versicherungsnummer
3.2 Abgabegründe
3.3 Betriebsnummer
3.4 Personengruppe
3.5 Beitragsgruppen
3.6 Staatsangehörigkeit
3.7 Angaben zur Tätigkeit
3.8 Statuskennzeichen
3.9 Datenübermittlung
3.9.1 Systemgeprüfte Entgeltabrechnungssysteme
3.9.2 sv.net
4 Meldegründe und Meldungen
4.1 Meldegründe
4.2 Meldungen
4.2.1 Anmeldung
4.2.2 Abmeldung
4.2.3 Sonstige Meldungen
4.2.4 Unterbrechungsmeldung
4.2.5 Jahresmeldung
4.2.6 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
4.2.6.1 Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
4.2.6.2 Beitragspflicht ausschließlich zur Unfallversicherung
4.2.7 Sofortmeldungen für bestimmte Branchen
4.2.8 GKV-Monatsmeldung
5 Meldefristen
6 Zuständige Krankenkasse
