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aktualisiert am: 25.01.2012

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Arbeitsentgelt


Einer der wesentlichen Faktoren in der Sozialversicherung ist der Lohn bzw. das Gehalt, das Gesetz spricht von „Arbeitsentgelt“. Es ist wichtig für die Frage, ob überhaupt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder ob Versicherungsfreiheit anzunehmen ist (etwa bei geringfügigem Arbeitsentgelt). Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt von der Höhe des Arbeitsentgelts ab, auch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (wie Krankengeld, Verletztengeld usw.).

Die Definition des Begriffs Arbeitsentgelt ist stark angelehnt an die Definition des Begriffs Arbeitslohn aus dem Steuerrecht, so dass steuerrechtliche Entwicklungen hier zu berücksichtigen sind.
Dieses pulsprofi compact gibt einen Überblick über den Begriff „Arbeitsentgelt“ und beleuchtet ausgewählte Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt: Handelt es sich um Arbeitsentgelt oder nicht. Wenn Sie in einem konkreten Fall Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unser KompetenzCenter Geschäftskunden unter 0800 833 833 3.