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Dieses pulsprofi compact „Beiträge“ beschäftigt sich mit den Fragen rund um die Ermittlung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie in einem konkreten Fall Informationen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an das KompetenzCenter Geschäftskunden der BAHN-BKK unter der kostenfreien Servicenummer 0800 833 833 3.
1. Grundsätze
2. Bemessungsgrundlagen
3. Beitragssätze
3.1. Krankenversicherung
3.2. Pflegeversicherung
3.2.1. Beitragszuschlag für Personen ohne Kinder
3.3. Rentenversicherung
3.4. Arbeitslosenversicherung
4. Beitragsbemessungsgrenzen
4.1. Renten- und Arbeitslosenversicherung
4.2. Kranken- und Pflegeversicherung
5. Beitragsverteilung
5.1. Parität
5.2. Krankenversicherung
5.3. Pflegeversicherung
5.4. Geringverdiener
5.5. Mini-Jobs
5.6. Besondere Personengruppen
5.7. Beitragszuschuss für freiwillig Versicherte
5.8. Beitragszuschuss für PKV-Versicherte
6. Beschäftigungszeiten ohne Arbeitsentgelt
6.1. Anspruch auf laufende Geldleistungen
6.2. Andere entgeltlose Zeiten
7. Beitragsermittlung
7.1. Entgeltabrechnungszeitraum
7.2. Mehrere Beschäftigungen
8. Einbehaltung des Versichertenanteils
9. Einmalzahlungen
9.1. Definition
9.2. Abgrenzung zum laufenden Arbeitsentgelt
9.3. Zeitliche Zuordnung
9.4. Beitragspflichtiger Betrag ohne Vergleichsberechnung
9.5. Beitragspflichtiger Betrag mit Vergleichsberechnung
9.5.1. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze
9.5.2. Anzurechnendes Arbeitsentgelt
9.5.3. Vergleichsberechnung
9.6. Einmalzahlungen von Januar bis März (Märzklausel)
10. Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld
11. Beitragsnachweis
11.1. Übermittlung
11.2. Abgabetermin
11.3. Vereinfachungsregelung
12. Beitragszahlung
12.1. Zahlungspflichtiger
12.2. Fälligkeit
12.2.1. Voraussichtliche Höhe
12.2.2. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
12.2.3. Beschäftigung eines Arbeitnehmers
12.3. Einzugsstelle
12.4. Säumniszuschläge
13. Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
14. Aufzeichnungspflichten
14.1. Anforderungen
14.2. Lohnunterlagen
14.3. Beitragsabrechnungen
14.4. Aufbewahrungsfrist
14.5. Verletzung der Pflichten
14.6. Beitragsprüfung
