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27.12.2011
Ein Busfahrer ist quasi nur im und am Bus geschützt
Ein Busfahrer, der eine Fangruppe zu einem Fußball-Spiel chauffiert hat, (zufällig) selbst eine nicht abgeholte Karte für das Spiel bekommt und sich den Kick anschaut (hier spielte der FC Bayern gegen den 1. FC Nürnberg), der ist während dieser Zeit nicht gesetzlich unfallversichert. Das gelte auch dann, so das Bayerische Landessozialgericht, wenn er nach Spielschluss auf dem Weg zum Bus – also auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme – auf einer Stadiontreppe ausrutscht und sich einen Muskelfaseriss zuzieht. Weil der Unfall im Inne-ren der Arena passierte, habe er sich „außerhalb eines versicherten Umkreises in Busnähe ereignet“. Er habe seine Arbeitspause „als Freizeit gestaltet“, die nicht versichert sei.
(Bayerisches Landessozialgericht, AZ: L 3 U 52/11)
