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Pflegeversicherung bei der BAHN-BKK
Wer pflegebedürftig wird – ob im Alter, durch eine Krankheit oder eine Behinderung –, benötigt die Hilfe und Fürsorge seiner Familie und der Gesellschaft. Zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und der pflegenden Familienangehörigen gibt es seit 1995 die soziale Pflegeversicherung.
Die eigentlichen Pflegeleistungen und die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollten – zum Nutzen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen – möglichst gut aufeinander abgestimmt sein. Die BAHN-BKK-Pflegekasse hilft gern bei der optimalen Auswahl und Kombination der Leistungen.
Sie finden zu folgenden Themen der Pflegeversicherung auf unseren Seiten weitere Informationen:
Ein Antrag ist notwendig
Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss die zusätzlichen Betreuungsleistungen gesondert beantragen. Die Pflegekasse und der Medizinische Dienst prüfen die vorhandenen Berichte und Gutachten und meistens kann bereits anhand dieser Unterlagen festgestellt werden, ob beim Pflegebedürftigen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung in der Alltagsbewältigung vorliegt. Ist dies nicht möglich, besucht ein Gutachter des medizinischen Dienstes den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung.
Bei Versicherten, die erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, wird der eventuell "erhebliche Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung" und der damit verbundene Anspruch auf die besonderen Betreuungsleistungen im Rahmen der allgemeinen Begutachtung festgestellt.
Den personalisierten Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie sich auch in der eFiliale der BAHN-BKK downloaden und ausdrucken.
Weitere Downloads finden Sie hier:
