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Pflegeversicherung bei der BAHN-BKK
Wer ist pflegeversichert?
Alle Krankenversicherten müssen sich auch pflegeversichern. Das betrifft neben den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern auch freiwillig Versicherte und privat Versicherte und ebenso die Familienangehörigen, Studenten, Praktikanten und Rentner.
Versicherungspflichtig sind:
- Arbeitnehmer, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt nicht mehr als 44.550 Euro (2011) beträgt. Geringfügig Beschäftigte (z.B. Arbeitsentgelt bis zu 365 Euro und wöchentl. Arbeitszeit weniger als 15 Stunden), die krankenversicherungsfrei sind, sind auch versicherungsfrei in der Pflegeversicherung
- Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
- Studenten, die nicht familienversichert sind
- Rentner, die Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner sind
- einige kleinere Personengruppen
Freiwillig Versicherte...
... in der gesetzlichen Krankenversicherung sind ebenfalls pflegeversicherungspflichtig. Das sind z.B. Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt von mehr als 44.550 Euro (2011). Dies gilt auch für freiwillig versicherte Rentner. Wer bei der BAHN-BKK freiwillig krankenversichert ist, ist automatisch, Mitglied unserer Pflegekasse.
Allerdings können sich freiwillig Krankenversicherte innerhalb von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann muss jedoch eine – meist weniger günstige – private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Familienangehörige...
... sind in der sozialen Pflegeversicherung familienversichert: Der nicht erwerbstätige Ehegatte und die Kinder des Mitglieds haben die gleichen Leistungsansprüche wie Sie als Mitglied, und zwar ohne zusätzlichen Beitrag.
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