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aktualisiert am: 01.11.2011

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Pflegeversicherung bei der BAHN-BKK


Wie hoch sind die Beiträge?


In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 1,95 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts. Allerdings werden Beiträge nur vom Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet 3.712,50 Euro (2011). Vom darüber liegenden Arbeitsentgelt brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen.

Die soziale Pflegeversicherung wird aus Beiträgen finanziert. Wie in der Krankenversicherung trägt das versicherte Mitglied die Hälfte des Beitrags, sein Arbeitgeber legt die andere Hälfte dazu. Ausnahme: Sachsen; von dem Beitragssatz von 1,95 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes werden 1,475% vom Arbeitnehmer und 0,475% vom Arbeitgeber getragen.

Mitglieder ohne Kinder zahlen ab 23 Jahren ein Zuschlag von 0,25 %, der von den Versicherten allein getragen werden muss. Die BAHN-BKK berät Sie gern ausführlich.

Beiträge zur Pflegeversicherung sind nicht nur vom Arbeitsentgelt oder (bei Selbstständigen) vom Arbeitseinkommen zu zahlen, sondern auch vom Krankengeld und von der Rente.

Bitte beachten Sie: Als Rentenbezieher tragen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe alleine.