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aktualisiert am: 01.11.2011

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Pflegeversicherung bei der BAHN-BKK


Feststellung der Pflegebedürftigkeit


Seniorenpaar, Mann mit Gehhilfe

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dem Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs ein menschenwürdiges, möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Durch die Hilfe sollen die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte erhalten oder sogar wiedergewonnen werden.

Die soziale Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie diese beantragen. Zunächst wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu besucht Sie in der Regel der Medizinische Dienst der BAHN-BKK zu Hause. Der behandelnde Arzt wird in die Begutachtung einbezogen. Auf dieser Grundlage kann dann die Pflegekasse über Ihren Antrag entscheiden.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes...
...sind Personen, die

Der Medizinische Dienst der BAHN-BKK, das kann ein Arzt, eine Pflegefachkraft oder therapeutische Fachkraft sein, begutachtet in der häuslichen Umgebung. Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind dabei allein die im Gesetz genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.

Diese Verrichtungen unterteilen sich in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege (z.B. bei vorübergehenden Erkrankungen), Maßnahmen der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration, aber auch die Förderung der Kommunikation (z.B. Verwandtenbesuche) zählen nicht zur Grundpflege.


!Voraussetzung: Erfüllung der Vorversicherungszeit
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zwei Jahre pflegeversichert sein.