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Pflegeversicherung bei der BAHN-BKK
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dem Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs ein menschenwürdiges, möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Durch die Hilfe sollen die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte erhalten oder sogar wiedergewonnen werden.
Die soziale Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie diese beantragen. Zunächst wird geprüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu besucht Sie in der Regel der Medizinische Dienst der BAHN-BKK zu Hause. Der behandelnde Arzt wird in die Begutachtung einbezogen. Auf dieser Grundlage kann dann die Pflegekasse über Ihren Antrag entscheiden.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes...
...sind Personen, die
- wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
- bei den "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens"
- auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
- in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Diese Verrichtungen unterteilen sich in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege (z.B. bei vorübergehenden Erkrankungen), Maßnahmen der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration, aber auch die Förderung der Kommunikation (z.B. Verwandtenbesuche) zählen nicht zur Grundpflege.
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zwei Jahre pflegeversichert sein.
