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Heilmittel


90 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie trägt die BAHN-BKK. Sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Behandlung zu tragen. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10,- Euro für die Verordnung.

Kinder und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, brauchen keine Zuzahlungen zu leisten.