Navigation überspringen (Zugangstaste 1)
Metanavigation:

|||
|||  Anmelden
|||  Newsletter
Unternavigation zu "Gesetzliche Leistungen - Praxisgebühr":
Zu den Inhalten (Zugangstaste 3)

Anfang Inhaltsbereich:

Praxisgebühr


Seit Januar 2004 müssen alle Versicherten ab 18 Jahren für den Arztbesuch (sei es Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt) eine Praxisgebühr von 10,- Euro pro Quartal zahlen. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie zu Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder zur Zahnprophylaxe gehen. Auch bei einer Überweisung zum Facharzt entfällt die Gebühr dann, wenn der Facharztbesuch in das gleiche Quartal fällt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Zuzahlungen"