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aktualisiert am: 03.09.2010

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Häusliche Krankenpflege


Im bestimmten Fällen übernimmt die BAHN-BKK zusätzlich zur ärztlichen Behandlung auch die Kosten für häusliche Krankenpflege durch professionelle Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) oder für eine angemessene Ersatzkraft. Voraussetzung ist, dass im Haushalt keine Person die erforderliche Pflege erbringen kann. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Kosten je Kalendertag übernehmen. Dazu kommen noch einmal 10 Euro für die Verordnung.

Sie können die häusliche Krankenpflege erhalten, wenn sie aus ärztlicher Sicht notwendig ist oder zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes führt. Die medizinische Behandlungspflege wird unbegrenzt gewährt. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erhalten Sie bis zu vier Wochen, wenn Sie nicht pflegebedürftig sind.