Navigation überspringen (Zugangstaste 1)
Metanavigation:

|||
|||  Anmelden
|||  Newsletter
Unternavigation zu "Gesetzliche Leistungen - Befreiung Zuzahlung":
Zu den Inhalten (Zugangstaste 3)

Anfang Inhaltsbereich:

Befreiung von der Zuzahlung


Zuzahlungen muss jeder Versicherte zahlen, das schreibt der Gesetzgeber vor. Nur Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen nichts zuzahlen (Ausnahme: Fahrkosten). Jedoch muss jeder nur bis zu einer bestimmten Grenze Zuzahlungen leisten. Ihre eigene Belastungsgrenze können Sie mit dem Belastungsrechner der BAHN-BKK errechnen.

Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei der BAHN-BKK einen Antrag stellen. Die BAHN-BKK bescheinigt dann, dass Sie ab diesem Zeitpunkt für dieses Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.






Eine Ausnahme ist der Zahnersatz. Hier gilt die Härtefallregelung wie bisher.