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Befreiung von der Zuzahlung
Zuzahlungen muss jeder Versicherte zahlen, das schreibt der Gesetzgeber vor. Nur Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen nichts zuzahlen (Ausnahme: Fahrkosten). Jedoch muss jeder nur bis zu einer bestimmten Grenze Zuzahlungen leisten. Ihre eigene Belastungsgrenze können Sie mit dem Belastungsrechner der BAHN-BKK errechnen.
Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei der BAHN-BKK einen Antrag stellen. Die BAHN-BKK bescheinigt dann, dass Sie ab diesem Zeitpunkt für dieses Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.
Eine Ausnahme ist der Zahnersatz. Hier gilt die Härtefallregelung wie bisher.
