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Ihre persönliche Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen
Grundsätzlich gibt es keine Befreiung von der Zuzahlung. Nur Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr brauchen wie bisher grundsätzlich keine Zuzahlungen zu leisten.
Jeder Versicherte hat bis zu seiner persönlichen Belastungsgrenze (in der Regel 2 Prozent der Bruttoeinnahmen (Gehalt, Einkommen, Rente)) Zuzahlungen zu leisten. Wie hoch Ihre Belastungsgrenze voraussichtlich ist, können Sie ganz einfach mit dem Belastungsrechner der BAHN-BKK selbst ermitteln.
