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Ihre persönliche Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen


Grundsätzlich gibt es keine Befreiung von der Zuzahlung. Nur Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr brauchen wie bisher grundsätzlich keine Zuzahlungen zu leisten.

Jeder Versicherte hat bis zu seiner persönlichen Belastungsgrenze (in der Regel 2 Prozent der Bruttoeinnahmen (Gehalt, Einkommen, Rente)) Zuzahlungen zu leisten. Wie hoch Ihre Belastungsgrenze voraussichtlich ist, können Sie ganz einfach mit dem Belastungsrechner der BAHN-BKK selbst ermitteln.


 €  x     =  0 € Jahresbetrag
 €  x     =  0 € Jahresbetrag
 +   €
 
Gesamtjahresbrutto  =  0 €
 
   -  0 €
Abzugsbetrag für    -  0 €
 
Zu berücksichtigender Jahresbetrag  =  0 €
Belastungsgrenze (2%)  =  0,00 €

                                 

Die Belastungsgrenze kann 1% betragen, wenn eine schwerwiegend chronische Krankheit vorliegt.


Für Personen, die wenig verdienen und nach Abzug der Familienabschläge über keine berücksichtigungsfähigen Bruttoeinahmen verfügen, beträgt die Belastungsgrenze 0 Euro.


Wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie direkt hier einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung herunterladen>>.