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Fonds soziale Sicherung
Die BAHN-BKK hat mit dem „Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V.“ einen Vertrag zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern geschlossen und somit auch ein weiteres Zusatzprodukt für Versicherte der BAHN-BKK geschaffen.
Eine Förderung des Fonds können ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft TRANSNET und der Verkehrsgesellschaft GDBA beantragen, soweit sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dass unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten (Lzk-Tv) fällt. Die Förderung beträgt 50% der Kosten des Kurses.
Teilnehmen können alle Beschäftigten soweit sie die beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige gewerkschaftliche Organisation (Ortsverwaltung).
Dieses Formular lassen Sie sich bitte durch die zuständige Gewerkschaft bestätigen.
Auch Beschäftigte, die nicht Mitglied der BAHN-BKK sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. Hier übernimmt die BAHN-BKK die Organisation.
BAHN-BKK Mitglieder erhalten einen weiteren Zuschuss, der die Kurskosten vollständig abdeckt.
