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Zahnärztliche Behandlung / Zahnersatz


Ab 1. Januar 2005 gibt es für Zahnersatz "befundorientierte Festzuschüsse", also z.B. für Kronen, Brücken oder Prothesen. Wird Zahnersatz notwendig, erstellt der Zahnarzt den Befund. Für jeden Befund gibt es einen festen Zuschuss, der bei jeder Kasse gleich ist. Der Festzuschuss ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (besetzt u.a. mit Vertretern der Ärzte, Versicherten, Krankenkassen) für jeden Befund festgelegt.

Ein Beispiel: Für einen zerstörten Backenzahn Versorgung mit einer Vollgusskrone aus Metall. Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt mit der BAHN-BKK den Festzuschuss ab. Wer eine andere Form des Zahnersatzes (in diesem Beispiel etwa ein Implantat) wählt, bekommt auf jeden Fall den Festzuschuss für die Regelversorgung. In diesem Fall zahlt der Versicherte zunächst die Gesamtrechnung direkt an den Zahnarzt und erhält auf Antrag bei der BAHN-BKK den Festzuschuss.

Je mehr Sie Ihre Zähne pflegen, umso mehr unterstützen wir Sie: Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, erhält einen höheren Zuschuss:

  • 20 %, wenn Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren
  • 30 %, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren

Wir empfehlen allen Versicherten, sich immer vorher zu informieren, einen Heil- und Kostenplan (der ist übrigens kostenlos) vom Zahnarzt ausstellen zu lassen und den Antrag bei uns einzureichen, damit wir die Höhe des Festzuschusses ermitteln können.

Falls Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen für Versicherte eine besondere finanzielle Härte bedeuten, sieht die BAHN-BKK die Möglichkeit vor, im Rahmen der Härtefallregelung von den Eigenanteilen weiter zu entlasten. Das Team der BAHN-BKK berät Sie dazu gern persönlich.

Für Füllungen übernimmt Ihr Zahnarzt eine zweijährige Garantie. Entscheiden Sie sich für einen aufwendigeren Zahnersatz, kann die BAHN-BKK die Mehrkosten nicht übernehmen.

Die BAHN-BKK bietet Ihnen für den Zahnersatz eine günstige Krankenzusatzversicherung der DEVK an. Hier können Sie mit nur wenigen Euro pro Monat zusätzlich bis zu 40% des Rechnungsbetrags von der DEVK erstattet bekommen.