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Krankengeld


Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zahlt Ihnen die BAHN-BKK bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltszahlung in der Regel das Krankengeld. Die Höhe liegt bei 70 Prozent des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch bei 90 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens.

Für dieselbe Krankheit kann Ihnen die BAHN-BKK das Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zahlen. Für Arbeitslose und Arbeitslosenhilfebezieher gelten andere Berechnungsgrundlagen. Es werden auch beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.

Selbstständige, unständig Beschäftigte, Künstler und Publizisten haben ebenfalls die Möglichkeiten Krankentagegeld abzusichern. Diese Regelungen finden Sie hier.