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Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes
Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes der Arbeit fern bleiben müssen, zahlt die BAHN-BKK für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr - bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage – Krankengeld für jedes Kind, sofern Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben. Der Höchstanspruch bei mehreren Kinder beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr – für Alleinerziehende 50 Arbeitstage. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren oder für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.
