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Hilfsmittel


Was sind Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung?

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Zu ihnen gehören

  • Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel (z.B. Rollstühle)
  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • sächliche Mittel oder technische Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z.B. Spritzen , Inhalationsgeräte und ähnliche Applikationhilfen)
  • Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch.

Für verschiedene Hilfsmittelbereiche wurden so genannte Festbeträge von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzt. Hierzu zählen folgende Produkte:

  • Einlagen
  • Hörhilfen
  • Inkontinenzhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Sehhilfen
  • Stomaartikel.

Mit den bundesweit geltenden Festbeträgen sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte sowie der Nachbetreuung, Nacharbeiten usw. entstehen, inkl. der Mehrwertsteuer, abgegolten.

Hierfür ist lediglich eine Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel zu leisten - mindestens 5,00 Euro, maximal aber 10,00 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie z.B. Inkontinenzhilfen, richtet sich die Zuzahlung auf den Monatsbedarf, aber auch hier bis zahlen Sie maximal 10,00 Euro pro Monat.

So genannte Aufzahlungen (bei Hilfsmitteln mit einem Festbetrag) sind von den Leistungserbringern grundsätzlich nicht zulässig.

Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie bequem in unserer Hilfsmittelanbietersuche.

Die Regelungen für Sehhilfen finden Sie unter „Brillen“.