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Fahrkosten zur Behandlung
Wie auch bei anderen Zuzahlungen beträgt Ihr Eigenanteil bei Fahrkosten 10 %, mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro. Das bedeutet, die BAHN-BKK übernimmt alle medizinisch notwendigen Fahrten zur stationären Behandlung, soweit sie 10,- Euro pro Fahrt übersteigen.
Folgende Kosten übernimmt die BAHN-BKK grundsätzlich:
- Fahrten zu und von stationären Behandlungen, also z.B. zur Krankenhausbehandlung, zu stationären Vorsorgemaßnahmen sowie zur Entbindung
- Transport im Rettungsfahrzeug
- Transport im Krankenwagen zu oder von einer stationären Behandlung, Fahrten zur ambulanten Operation (im Krankenhaus oder in der Praxis), wenn während des Transports medizinisches Begleitpersonal erforderlich ist.
Sonderfall ambulante Behandlung
Für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung kann die BAHN-BKK die Kosten übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine medizinische Begleitperson vorliegt.
In Ausnahmefällen übernimmt die BAHN-BKK nach vorheriger Genehmigung die Kosten für Fahrten mit Taxi, Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln, soweit diese medizinisch notwendig sind.
Zu diesen Ausnahmefällen gehört, wenn ein Patient
- einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) besitzt
- Pflegestufe 2 oder 3 erhalten hat
- an einer Grunderkrankung leidet, die eine langfristige Therapie erfordert und eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist
- eine ambulante Dialyse, onkologische Strahlentherapie bzw. onkologische Chemotherapie benötigt
Wenn die BAHN-BKK die Kosten für die Fahrt zur ambulanten Behandlung übernimmt, beträgt auch hier Ihre Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro.
