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Spezielle Leistungen für Auszubildende


Bis zum 18. Geburtstag sind Auszubildende bei der BAHN-BKK von Zuzahlungen, etwa bei der Praxisgebühr oder der Zuzahlungen für Medikamente, befreit. Auch bei Krankenhausaufenthalten sowie bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen brauchen Sie bis 18 nichts dazuzahlen.

Weiterhin übernimmt die BAHN-BKK bei Frauen bis zum 20. Geburtstag die Kosten für die Empfängnisverhütung.