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Arznei- und Verbandmittel


Die BAHN-BKK übernimmt für Sie die Kosten für Arzneien und Verbandsmaterialien, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden. Sie leisten lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Kosten des Mittels, mindestens 5,- Euro, höchstens 10,- Euro, jedoch nicht mehr als den Preis des Mittels.

Bestimmte, besonders günstige Arzneimittel sind von den Zuzahlungen befreit. Prüfen Sie, ob das Ihnen verordnete Arzneimittel von der Zuzahlung befreit ist. Die Suche wird 14-tägig aktualisiert.





Bei Versicherten bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die BAHN-BKK für folgende verschreibungspflichtige und zugelassene Arzneimittel alle Kosten:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen)
  • Abführmittel
  • Arzneien gegen Reisekrankheiten.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie selbst zahlen. Ebenso Medikamente, die „vorwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung“ dienen, das sind insbesondere Arzneimittel,

  • die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion,
  • der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz,
  • zur Raucherentwöhnung,
  • zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits,
  • zur Regulierung des Körpergewichts oder
  • zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.

Diese Medikamente erhalten Sie u.U. kostengünstig in einer Versandapotheke .

Bei Versicherten bis zum 12. Lebensjahr sowie bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die BAHN-BKK für ärztliche verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die Kosten.

Wer im Jahr viele Zuzahlungen leistet, kann Geld zurückerstattet bekommen. Mehr Informationen finden Sie dazu unter „Belastungsgrenze“.