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Belastungsgrenzen für Zuzahlungen


Taschenrechner mit Kugelschreiber

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich Versicherte ab dem 18ten Geburtstag bis zu einer so genannten Belastungsgrenze mit Zuzahlungen an bestimmten Leistungen beteiligen müssen.

Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den jährlichen Bruttoeinnahmen des gesamten Familienhaushalts. Dazu zählen die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlicher Ehe) sowie deren berücksichtigungsfähige Kinder (einschließlich Enkel-, Stief- und Pflegekinder). Für Kinder und Ehegatten gibt es Freibeträge.

Es gilt die Regel: 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Beteiligung zumutbar.
Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1%.




Unser Tipp: Rechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze selbst aus. Ganz einfach geht das mit dem BAHN-BKK Belastungsrechner.

Zuzahlungen, die Sie über Ihre persönliche Belastungsgrenze hinaus geleistet haben, können Sie sich auf Antrag erstatten lassen. Erfahren Sie mehr hierzu unter Erstattung von Zuzahlungen.