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Zuzahlungen


Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich Versicherte ab dem 18ten Geburtstag bis zu einer so genannten Belastungsgrenze mit Zuzahlungen an bestimmten Leistungen beteiligen müssen.

Hier erhalten Sie auführliche Informationen zur Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.


Übersicht über die Zuzahlungen
 Zuzahlung in ProzentZuzahlung in EuroZuzahlung fürBemerkung
Arzneimittel10

5 bis 10

je Medikament

Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels

Arztbesuch
 

10

je erstmaligem Arztbesuch pro Quartal

Keine Zuzahlung bei
- Behandlung auf Überweisung aus demselben Quartal
- GesundheitsCheckup ab 35
- Schutzimpfungen

Häusliche Krankenpflege10

 

je Kalendertag

Zusätzlich 10 Euro für die gesamte Verordnung

Haushaltshilfe10

5 bis 10

je Kalendertag der Leistung

 

Heilmittel10

 

je einzelner Leistung

zusätzlich 10 Euro für die gesamte Verordnung

Hilfsmittel10

5 bis 10

je einzelner Leistung

Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat

Krankenhaus
 

10

je Kalendertag

bei Anschlussheilbehandlung begrenzt auf 28 Kalendertage pro Jahr

Psychotherapie
 

10

je erstmaligem Besuch je Quartal

 

Soziotherapie10

5 bis 10

je Kalendertag der Leistung

 

Stationäre Vorsorge
 

10

je Kalendertag

 

Stationäre Rehabilitation
 

10

je Kalendertag

bei Anschlussheilbehandlung begrenzt auf 28 Kalendertage pro Jahr

Ambulante Rehabilitation
 

10

je Behandlungstag

bei Anschluss- und Indikations-Rehabilitation begrenzt auf 28 Tage je Kalenderjahr

Taxi- / Mietwagenfahrten10

5 bis 10

je Fahrt

 

Verbandmittel10

5 bis 10

je Mittel

Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels

Zahnarztbesuch
 

10

je erstmaligem Zahnarztbesuch je Quartal

Keine Zuzahlung bei Leistungen zur Verhütung von Zahnkrankheiten