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Leistungen im EU-/EWR-Ausland


Eine seit geraumer Zeit von der BAHN-BKK erhobene Forderung ist nun umgesetzt worden. Die BAHN-BKK kann ihren Kunden die Kosten für ambulante Behandlungen, die sie privat ausgelegt haben, erstatten. Hierbei gilt, dass die Kosten nur bis zur Höhe dessen, was in Deutschland aufgewendet worden wäre, bezahlt werden, höchstens jedoch den Rechnungsbetrag; auch müssen von dem Erstattungsbetrag ein Verwaltungskostenanteil sowie die gesetzlichen Zuzahlungen abgezogen werden. Wichtig ist auch, dass die ambulante Behandlung bei einem Arzt stattfand, der zur Versorgung der Versicherten im jeweiligen Land berechtigt ist.

Für die Übernahme von Kosten für eine stationäre Behandlung ist immer eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig. Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

Unabhängig von dieser Neuregelung empfehlen wir auch weiterhin den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung – für BAHN-BKK-Versicherte besonders günstig durch unsere Kooperation mit der DEVK.

Wir bitten Sie, vor jeder geplanten Behandlung im Ausland mit der BAHN-BKK Kontakt aufzunehmen, um sicherzugehen, welche Kosten übernommen werden.

Übrigens: Bei einem Auslandsaufenthalt berät Sie InfoMedicus, die Gesundheitshotline der BAHN-BKK, weltweit und kann Ihnen z.B. deutschsprachige Ärzte nennen.