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Krankengeld für freiwillig Versicherte
Der umfassende Krankenversicherungsschutz für Selbstständige, unständig Beschäftigte, Künstler und Publizisten
So können Sie sich gegen Arbeitsunfähigkeit absichern.
Das gesetzliche Krankengeld
Sie können vom Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an das gesetzliche Krankengeld wählen. Dafür zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von zurzeit 15,5 Prozent.
Bitte beachten Sie dabei:
- Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld nach den gesetzlich festgelegten Bestimmungen aus. Die Höhe orientiert sich an Ihrem Arbeitseinkommen, das bei der letzten Beitragsfestsetzung zugrunde lag – und zwar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
- Bei negativem oder nicht nachgewiesenem Einkommen wird kein Krankengeld gezahlt. Erzielen Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiter Arbeitseinkommen wird ebenfalls kein Krankengeld gezahlt.
- An die Entscheidung für die Versicherung mit Krankengeldanspruch sind Sie drei Jahre gebunden. Erst zum Ablauf dieser drei Jahre können Sie sich wieder ohne Krankengeld versichern.
Zusätzlicher Schutz mit dem Wahltarif Krankengeld Premium
Wie wähle ich einen Tarif?
Sie können zu jedem Monatsbeginn wählen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, Risikozuschläge zu den Tarifen gibt es bei der BAHN-BKK nicht. Nehmen Sie dazu einfach das persönliche Beratungsangebot der BAHN-BKK an.
Wer kann das Krankengeld Premium wählen?
Ganz wichtig: Der Tarif kann nur in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld gewählt werden.
Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte mit einem jährlichen Einkommen von über 45.900 Euro (2012), bieten wir eine Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes bis zu 70 Prozent Ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens an.
Sie sind Künstler oder Publizist? Der Tarif sichert Sie für eine Arbeitsunfähigkeit vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit am. Ab dem 43. Tag erhalten Sie gesetzliches Krankengeld.
Wie lange bin ich an meine Wahl gebunden?
Wie bei jedem Wahltarif schreibt der Gesetzgeber eine Bindungsfrist von drei Jahren vor. Sie können ihn bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist schriftlich kündigen. In besonderen Situationen wie Privatinsolvenz oder Hilfebedürftigkeit kann dieser vorzeitig gekündigt werden.
Bitte beachten Sie: Auch während Sie Krankentagegeld beziehen, sind die Prämien für den Wahltarif weiter zu zahlen, teilweise fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Je nach Höhe Ihres Einkommens kann deshalb die ideale Höhe Ihres Krankentagegelds sehr unterschiedlich sein.
| Krankentagegeld kalendertäglich | 10 Euro | 20 Euro | 30 Euro | 40 Euro | 50 Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| Prämie monatlich | 10 Euro | 20 Euro | 30 Euro | 40 Euro | 50 Euro |
Beim Wahltarif erhalten Sie Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie möchten einen Anspruch noch vor dem 43. Tag absichern? Auch dann bieten wir Ihnen eine weitere Absicherung an. Wir beraten Sie persönlich.
| Krankentagegeld kalendertäglich | 10 Euro | 20 Euro | 30 Euro | 40 Euro | 50 Euro | 60 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 90 Euro |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prämie monatlich | 5 Euro | 10 Euro | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | 45 Euro |
Hier erhalten Sie Krankentagegeld vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
