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aktualisiert am: 25.01.2012

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Haushaltshilfe


Sind Sie als „haushaltsführende Person“ krank, haben Sie Kinder und kein anderer kann den Haushalt führen? Kein Problem: Wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie zahlen lediglich 10 % der Kosten, mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro je Kalendertag, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Laut Gesetz darf das Kind nicht älter als zwölf Jahre sein. Wir gehen hier zu Ihren Gunsten noch weiter: Sogar bis zum 14. Geburtstag des jüngsten Kindes haben Sie bei der BAHN-BKK Anspruch auf eine Haushaltshilfe.