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Familienversicherung
Bei der BAHN-BKK können Sie Ihre Familienangehörigen kostenfrei mitversichern. Abhängig vom Alter und dem monatlichen Einkommen besteht die Familienversicherung für Ehepartner, Kinder, Stiefkinder (bei überwiegendem Unterhalt), Enkel, Pflegekinder und Adoptionspflegekindern. Den Antrag auf Familienversicherung können Sie in der eFiliale der BAHN-BKK downloaden oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255 zugesandt bekommen.
Bei allen Kindern und Enkeln entscheidet in der Regel das Alter über die Dauer der Familienversicherung.
- Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind kostenfrei mitversichert.
- Für Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr besteht die Familienversicherung, wenn sie nicht erwerbstätig und somit ohne Einkommen sind.
- Sie verlängert sich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn die Kinder sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Studium absolvieren oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten.
- Die Familienversicherung besteht über das 25. Lebensjahr um den Zeitraum hinaus, um den die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch Wehr- bzw. Zivildienst (gesetzliche Dienstpflicht) unterbrochen oder verzögert wurde.
- Eine Altersgrenze besteht nicht für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht im Stande sind, sich selbst zu unterhalten.
Für die Kinder, Enkel und Ehegatte, die in der Familienversicherung mitversichert sind, gilt eine monatliche Einkommensgrenze. Ohne Auswirkung auf die Versicherung ist ein monatliches Einkommen von durchschnittlich 375,00 Euro sowie eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) mit 400,00 Euro monatlich.
Der Anspruch auf die Familienversicherung besteht nicht oder endet, wenn der Familienversicherte eine eigene Beschäftigung, z.B. eine Ausbildung, ausübt und dadurch selbst versichert ist. Dann können sie sich direkt selbst bei der BAHN-BKK versichern.
Spezielle Ausnahmeregelungen bestehen, wenn ein Elternteil privat versichert, der Angehörige versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Gern beraten wir Sie dazu ausführlich.
