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Fonds soziale Sicherung
Die BAHN-BKK hat mit dem „Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V.“ einen Vertrag zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern geschlossen und somit auch ein weiteres Zusatzprodukt für Versicherte der BAHN-BKK geschaffen.
Eine Förderung des Fonds können ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft EVG beantragen, soweit sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dass unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten (Lzk-Tv) fällt.
Teilnehmen können alle Beschäftigten soweit sie die beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige gewerkschaftliche Organisation (Ortsverwaltung).
Das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Fonds soziale Sicherung.
Dieses Formular lassen Sie sich bitte durch die zuständige Gewerkschaft bestätigen.
Auch Beschäftigte, die nicht Mitglied der BAHN-BKK sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. Hier übernimmt die BAHN-BKK die Organisation.
BAHN-BKK-Mitglieder erhalten im Rahmen der fit4life-Aktivtage einen Zuschuss zu den Kurskosten.
