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aktualisiert am: 25.01.2012

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Übergangsregelung zum Bonusprogramm für Erwerbstätige der BAHN-BKK


Mann und Frau, die sich Informationsmaterial anschauen

Die Regelung bis zum 31. Dezember 2009:
Erwerbstätige bekommen von der BAHN-BKK einen Bonus, wenn sie innerhalb von fünf Jahren an drei Gesundheitsuntersuchungen teilnehmen, das heißt alle zwei Jahre an einem.

Absolvieren Sie diese drei Untersuchungen in dem vorgegebenen Zeitfenster (frühestens ab 01. Januar 2004), dann bekommen Sie von der BAHN-BKK einen Bonus von 200 Euro ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie während dieser Zeit Mitglied der BAHN-BKK sind. Familienversicherte Angehörige bekommen die Hälfte des Betrags, also 100 Euro.

Werden von diesen drei Untersuchungen im vorgegebenen Zeitfenster lediglich zwei oder gar nur eine als Versicherter der BAHN-BKK durchgeführt, verringert sich der Bonus auf 100 Euro (Mitglied) bzw. 50 Euro (Familienversicherter).

Übergangsregelung: Alle Versicherten, die Untersuchungen nach dem 01. Januar 2004 und vor dem 01. Januar 2010 durchgeführt haben, haben die Wahlmöglichkeit zwischen der bisherigen und der neuen Satzungsregelung. Die Übergangsregelung läuft spätestens mit dem 31. Dezember 2013 aus.

Bitte beachten Sie:

  • Nehmen Sie die neue Bonuszahlung in Anspruch, so entfällt die Möglichkeit einer Bonuszahlung nach der alten Satzungsregelung bis 31. Dezember 2009.
  • Anrechenbar auf die bisherige oder die neue Satzungsregelung sind nur Untersuchungen, die noch nicht für das Bonusprogramm der BAHN-BKK herangezogen wurden.
  • Die neue Satzungsregelung gilt nur für Untersuchungen, die nach dem 31. Dezember 2009 durchgeführt wurden. Untersuchungen, die danach durchgeführt wurden, können nicht mehr als Beginn eines Bonusprogramms nach der bisherigen Satzungsregelung gewertet werden.
  • Versicherte, deren Versicherungsverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 bei der BAHN-BKK beginnt (auch Versicherte die ggf. nur kurzzeitig nicht bei der BAHN-BKK versichert waren), haben keine Wahlmöglichkeit. Für sie gilt das neue Bonusprogramm ab dem 01. Januar 2010.
  • Die Gesundheitsuntersuchungen können aus rechtlichen Gründen nur alle zwei Jahre durchgeführt werden. Nachweise über jährliche Untersuchungen können daher leider nicht akzeptiert werden.
(Stand: 15. Dezember 2009)


!Sie haben weitere Fragen? Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne täglich von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255.